Dabei
kann ich auf eine 30jährige Berufserfahrung und Fachkenntnisse aus zahlreichen Spezialisierungskursen
sowie laufender Fortbildung zurückgreifen.
Im weiten physiotherapeutischen Betätigungsfeld liegt mein Fokus auf drei Hauptthemen
Ich halte mich dabei genau
an die Anatomie, Physiologie und Biomechanik des muskuloskelettalen Systems und
der Nervenbahnen.
Somit können Sie meine physiotherapeutische Methodik gerne als „streng
schulmedizinisch“ betrachten.
Dies ist eine Garantie für gesicherte Medizinqualität.
Wellnessbehandlungen, energetische
Behandlungen, Craniosacrale Therapie, Osteopathie oder ähnliche Behandlungen
biete ich daher nicht an.
Von Osteopathie distanziere ich mich entschieden.
Gleichgewicht, aufrechte Körperhaltung, räumliche Orientierung sowie ein stabiles Blickfeld sind nur durch ein komplexes und präzise aufeinander abgestimmtes Zusammenspiel mehrerer Systeme möglich, welche gemeinschaftlich den „Gleichgewichtssinn“ ergeben.
Dazu gehören:
Gibt es in diesem komplexen Zusammenspiel auch nur die geringste Störung, wenn zum Beispiel für das Gehirn die Information des Sehsinns nicht mit der Information aus dem Vestibularorgan übereinstimmt, so entsteht Schwindel. Die Fehlfunktion eines einzelnen Systems kann ebenfalls Schwindel auslösen.
Es wird dabei der vestibuläre vom nicht-vestibulären Schwindel unterschieden.
Zum vestibulären System gehören das Kleinhirn, der Hirnstamm, zwei Vestibularorgane (jeweils eines pro Innenohr) und zwei Gleichgewichtsnerven (Nervi vestibulocochleares). Diese Strukturen können Auslöser für vestibulären Schwindel sein.
Nicht-vestibulärer Schwindel hat folglich andere Auslöser.
Sie benötigen für die Therapie eine ärztliche Verordnung.
Diese ist für Patienten der ÖGK und BVA-EB nicht bewilligungspflichtig, Patienten der SVS und KFA müssen die Verordnung vorher bewilligen lassen.
Von Seiten der Krankenkassen gibt es genaue Vorgaben, welche die Bezeichnung, Dauer und Kombinationsmöglichkeiten der angeordneten Therapien auf der Verordnung regeln.
So soll z.B. das antiquierte Wort „Heilgymnastik“ überhaupt nicht mehr verwendet werden.
Es wurde durch „Physiotherapeutische Behandlung“ oder kurz „Physiotherapie“ ersetzt, weil darin weit umfangreichere Methoden (aktive und passive) als reine Heilgymnastik (Turnen) inkludiert sind.
Idealerweise kontaktieren Sie mich bitte, bevor Sie eine Verordnung ausstellen lassen, sodass ich Sie beraten kann, wie Ihre „optimale“ Verordnung passend zu Ihrem Krankheitsbild und Ihrer Kasse formuliert sein sollte.
Dadurch ist auch eine optimale finanzielle Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse gewährleistet.
Es sind großzügige Rückzahlungen bis zur Hälfte der Behandlungskosten (kassenabhängig) möglich.
Scheuen Sie sich also bitte nicht, mich schon vorab (vor Ausstellung der Verordnung) zu kontaktieren, damit ich gerne alle Details mit Ihnen klären kann. Die endgültige Entscheidung bezüglich der Verordnung obliegt natürlich Ihrem Arzt.
Sie können mit einer Verordnung 10 Therapieeinheiten konsumieren.
Wenn Sie weniger als 10mal zu mir kommen wollen, so ist das natürlich genauso möglich, denn Sie gehen bei mir keinerlei Verpflichtung ein und kommen tatsächlich nur so oft, wie Sie selbst wollen.
Für eine Therapieeinheit nehme ich mir jedes Mal mindestens 1 Stunde Zeit, planen Sie sicherheitshalber pro Therapie ein Zeitfenster von 1,5 Stunden ein.
Bitte bringen Sie zur ersten Therapieeinheit wichtige Befunde (MRT, Röntgen, Arztbriefe…) mit, sofern diese vorhanden sind.
Bitte bringen Sie jedes Mal ein eigenes Badetuch mit und kommen Sie in bequemer nicht einengender Kleidung (ein Sportdress ist aber nicht notwendig).
Am Ende jeder Therapieeinheit bitte ich Sie höflichst um Barzahlung (keine Bankomatkasse).
Sie bekommen dafür jedes Mal einen Zahlungsbeleg und ganz am Ende eine Gesamt-Honorarnote über Ihre konsumierten und bezahlten Therapien. Diese Honorarnote reichen Sie dann gemeinsam mit der Verordnung zwecks Rückvergütung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, so ist es notwendig, sich mindestens 24 Stunden vorher abzumelden (telefonisch oder per SMS oder per Mail).
Ich bitte Sie diesbezüglich um äußerste Genauigkeit und Zuverlässigkeit.
Ein Hausbesuch ist prinzipiell möglich (nähere Umgebung), aber bedenken Sie bitte, dass in meiner hervorragend ausgestatteten Praxis mit allen technischen Hilfsmitteln bessere Therapiemöglichkeiten und Erfolge als bei Ihnen zu Hause gegeben sind.
Bitte kontaktieren Sie mich vorher, um einen Hausbesuch zu besprechen oder nach anderen Möglichkeiten wie z.B. einem Krankentransport zu suchen.
In meiner Praxis gibt es auch einen barrierefreien rollstuhlgerechten Zugang.
„Ich begleite Sie gerne auf Ihrem Weg der Genesung.
Sie brauchen nur den ersten Schritt machen, indem Sie einfach anrufen oder mir schreiben.
Mit dem richtigen Ziel vor Augen finden wir dann gemeinsam den passenden Weg für Sie.“
„Ich begleite Sie gerne auf Ihrem Weg der Genesung.
Sie brauchen nur den ersten Schritt machen, indem Sie einfach anrufen oder mir schreiben.
Mit dem richtigen Ziel vor Augen finden wir dann gemeinsam den passenden Weg für Sie.“